Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
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Erarbeitet wurden vor allem neue Erkenntnisse für das Prozeßrecht. Im allgemeinen mangelte einer gerichtlichen Entscheidung die (notwendige) Rechtskraft; wohl deshalb hatte die vor Gericht unterlegene Partei stets ihre eigene Behauptung zurückzunehmen und das Recht des Gegners in Schriftform anzuerkennen. Das sog. Gottesurteil, das manche strittige Situation beendete, wurde anhand der schriftlichen Zeugnisse neu gewürdigt: ein Gottesurteil war erst nach sorgfältiger Vorbereitung und im Einklang mit den herrschenden Normen zu erlassen. Die Quellen in demotischer Schrift (vorwiegend aus hellenistischer Zeit) wurden auf Spuren von Gesetzeskodifikationen untersucht. Auch wurde die Problematik der Wasserversorgung in einer von Wasserquellen entfernten Siedlung behandelt.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96